Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung überhaupt ?
Die gesetzlichen Pflegeversicherung zahlt, wenn ein Pflegefall eintritt. Der Gesetzgeber bemisst die Leistungen nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und unterteilt diese in 3 Stufen - Pflegestufe I, Pflegestufe II und Pflegestufe III.
Ein wichtigstes Kriterium für die Pflegestufen-Zuordnung ist der Zeitaufwand einer Laienpflegekraft für die Verrichtung der einzelnen Pflegetätigkeiten. Das heißt, je größer der Pflegeaufwand ist, desto höher wird die Pflegestufe festgelegt.
Wie hoch die gesetzliche Pflegeleistung ausfällt, hängt davon ab, ob zuhause, privat organisiert oder stationär gepflegt wird.
Pflegestufe I:
„Erhebliche Pflegebedürftigkeit“ – Bedeutet die tägliche Hilfe von mindestens 90 Minuten, und davon mindestens 46 Minuten, die auf 2 Verrichtungen der Grundpflege entfallen. Grundpflege bedeutet im „Körperpflege, Ernährung, Mobilität“.
Pflegestufe II:
„Schwerstpflegebedürtigkeit“ – Pflegestufe II liegt vor, wenn eine tägliche Hilfe von
3 Stunden notwendig sind, und davon mindestens 2 Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden müssen.
Pflegestufe III:
Ist eine tägliche Hilfe von mindestens 5 Stunden notwenig, und müssen davon mindestens 4 Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden, erfolgt eine Einteilung in die Pflegestufe III.
Höhe der Leistungen entsprechend der Pflegestufe
Ein Pflegebedürftiger bekommt aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bei
Pflegestufe I: 225 €
Pflegestufe II: 430 €
Pflegestufe III: 685 €
Sachleistungen, die bei einer ambulanten Pflege gezahlt werden
Pflegestufe I: 440 €
Pflegestufe II: 1.040 €
Pflegestufe III: 1.510 €
Sachleistungen, die bei einer stationären Pflege gezahlt werden
Pflegestufe I: 1.023 €
Pflegestufe II: 1.510 €
Pflegestufe III: 1.825 €
Das diese Leistungen bei einem Pflegefall bei weitem nicht ausreichen, um eine Platz im Pflegeheim zu bezahlen, können Sie an folgendem Kostenbeispiel sehen.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine private Pflegevorsorge. Fehlt eine solche Vorsorge bleibt vielen nur noch der Gang zum Sozialamt.
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