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Doppelter Steuerbonus - Privilegierte Besteuerung der Privatrenten

Nach der Einführung der Abgeltungssteuer, verdient der Fiskus bei Zinserträgen kräftig mit. Haben Sie eine größere Kapitalsumme zur Verfügung, müssen Sie neuerdings auf deren Zinserträge einen erheblichen Anteil (ca. 28%) Steuer zahlen.
Erster Steuerbonus: Wandeln Sie Ihr Kapital in eine Sofortrente um, zahlen Sie auf die Verzinsung keinen Cent Steuern mehr !

Der zweite große Steuerbonus besteht darin, dass lebenslange Rentenzahlungen nur zu einem sehr geringen Teil der Besteuerung unterliegen und dieser verminderte Anteil wird zusätzlich noch zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert.
Beispielsweise werden von einer monatliche Sofortrente von 1.000 EUR lediglich 220 EUR zur Besteuerung zugrunde gelegt. Besteuert wird mit dem Ertragsteueranteil von 18 %, d.h. Sie würden für 1.000 EUR Sofortrente lediglich 39,60 EUR Steuern bezahlen !