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Verbundene Ablebensversicherung - Ein Vertrag mit zwei versicherten Personen

Mit dieser Absicherungsvariante der Risikolebensversicherung versichern Sie gleich 2 Personen. D.h. stirbt eine versicherte Person, wird die entsprechende Versicherungssumme an die zweite versicherte Person ausbezahlt.

Vorteil:
- Da nur ein Vertrag besteht, ist auch nur ein Beitrag fällig
- Beide Partner sind für den Todesfall abgesichert, es sind keine zwei separate Verträge notwendig
- Im Todesfall ist durch die gegenseitige Absicherung keine Erbschaftssteuer fällig.