Gehaltsumwandlung

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Gehaltsumwandlung (bAV)

Finanzielle Sicherheit in Ihrer Rente

Als Gehaltsumwandlung bezeichnet man eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und deren staatliche Förderung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen die Vereinbarung, einen Teil des Bruttogehalts in eine freiwillige Altersvorsorgung - Zusatzrente einzuzahlen. So fließt ein Teil des Bruttogehaltes, meist das Weihnachts- oder Urlaubsgeld des Arbeitnehmers direkt in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag. Das Attraktive hierbei ist die absolute Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der einbezahlten Beträge !
Seit 01.01.2002 hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer ein gesetzlich verankertes Recht auf eine Form der betrieblichen Altersvorsorge !

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"Arbeitnehmer schlagen mit der bAV zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie sorgen fürs Alter vor und sparen gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben"
Focus-Online, 27.08.2008
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Vorteile für den Arbeitnehmer bei einer Gehaltsumwandlung:
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Steuerfreiheit und keine zu zahlende Anteile zur Sozialversicherung für das in die betriebliche Altersvorsorge einbezahlte Entgelt !
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zusätzliche, monatliche und vorallem lebenslange Rente im Alter !
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Absicherung der Hinterbliebenen
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Sehr schlanke Kostenstruktur - damit sehr effektiv !
Vorteile für den Arbeitgeber bei einer Gehaltsumwandlung:
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Für die Beiträge zur Gehaltsumwandlung (bAV) müssen die Arbeitgeber keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen !
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Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein finanziell sehr attraktives Angebot unterbreiten und gute Mitarbeiter dadurch langzeitig an das Unternehmen binden.
„Die Vorsorge durch die Firma ist der steuerlich reizvollste Weg für ein zusätzliches Ruhekissen im Alter.”
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(05/2006)
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