
Finanzielle Sicherheit in Ihrer Rente
Als betriebliche Altersvorsorge (bAV) bezeichnet man die staatlich geförderte Altersvorsorge direkt über den Arbeitgeber. Das heißt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen eine Vereinbarung, einen Teil des Bruttogehalts in eine freiwillige Altersvorsorgung einzuzahlen. So fließt ein Teil des Bruttogehaltes, meist das Weihnachts- oder Urlaubsgeld des Arbeitnehmers direkt in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag. Das Attraktive hierbei ist die absolute Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der einbezahlten Beträge !
Seit 01.01.2002 hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer ein gesetzlich verankertes Recht auf die betriebliche Altersvorsorge!

Verschiedene Durchführungswege - Welcher ist der Richtige ?
Es gibt verschiedene „Durchführungswege“ der betrieblichen Altersvorsorge, beispielsweise die Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und Zeitwertkonten. Welche Variante für Sie die beste ist, hängt sehr von Ihrer persönlichen individuellen Situation ab.
Um sich von Beginn an gleich für die richtig Variante der betrieblichen Altersvorsorge zu entscheiden, sollten Sie sich unbedingt vor Abschluss genau informieren und vorallem vergleichen !
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Vorteile für den Arbeitnehmer:
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Steuerfreiheit und keine zu zahlende Anteile zur Sozialversicherung für das in die betriebliche Altersvorsorge einbezahlte Entgelt !
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zusätzliche, monatliche und vorallem lebenslange Rente im Alter !
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Absicherung der Hinterbliebenen
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Sehr schlanke Kostenstruktur - damit sehr effektiv !
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Vorteile für den Arbeitgeber:
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Für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) müssen Arbeitgeber keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen !
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Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein finanziell sehr attraktives Angebot unterbreiten und gute Mitarbeiter dadurch langzeitig an das Unternehmen binden.
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